Statuto
Artikel 1 (Name und Ort)
Es ist in Bezug auf das Bürgerliche Gesetzbuch und dem Gesetz vorgesehen ist, nannte der Verband der Social Promotion "GAM - Gruppe Missionary Animation - Caldogno - Non-Profit-Organisation" mit Sitz in der Via Zanella Nr. 2 in der City von Caldogno (Vicenza).
Der Verein wird zu verwenden, die im Namen und etwaige besondere Kennzeichen oder Kommunikation mit der Öffentlichkeit wird der Begriff "Non-Profit-soziale Organisation" oder die Abkürzung "Non-Profit-Organisation."
Artikel 2 (Zweck)
Der Verein ist überparteilich, nicht auf Gewinn ausgerichtet und führt die Förderung und soziales Netzwerk.
Der Erlös darf unter keinen Umständen, unter den Mitgliedern aufgeteilt werden, wenn auch indirekt.
Die Ziele, die vorgeschlagen sind wie folgt:
a - Unterstützung, Erholung, Bildung, Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit körperlichen, sozialen und wirtschaftlichen, für eine ausgewogene Entwicklung der Person und Aktion zu Gunsten der armen, benachteiligten und ausgegrenzten Menschen, alleinerziehende Mütter, und in jedem Fall alle Initiativen zur Vorbeugung und Wiederherstellung sozialer Devianz.
b - Die Förderung und Verbreitung der Kultur der Länder der Dritten Welt, vor allem afrikanischen und südamerikanischen, auch durch die Verbreitung von Gegenständen, Bücher, Schriften und sonstigen Informationsträgern. Die Förderung des kulturellen Austauschs zwischen den verschiedenen Einwanderergruppen in der Umgebung, unterschiedlicher Herkunft, Kulturen, Rassen und Religionen, so dass Interventionen zur Ausbildung, Beschäftigung und soziale Integration im Allgemeinen zu unterstützen.
c - Die Identifizierung und Umsetzung mit ihren Kollegen im Ausland und / oder ihre Vertreter, von kooperativen Maßnahmen zur sozialen und wirtschaftlichen Erholung und das soziale Umfeld und Gesundheit, insbesondere Abbau, durch die Förderung von Bildung, Arbeit, Bildung und Vereine, um die Lebensqualität zu verbessern und zu fördern Menschenwürde.
Aktivieren Initiativen zur Patenschaften entwickeln.
d - Die Schaffung und Unterstützung von Initiativen zur Förderung und Stärkung der Kultur des Friedens, der Solidarität, Mäßigung und Respekt für die Umwelt.
Artikel 3 (Programmbeschreibung)
Zu den Zwecken der Kunst zu erreichen. 2, wird die Gesellschaft zu fördern:
A - Die Schaffung von sozialen Strukturen und / oder angemessene Versorgung, um ihre Ziele zu erreichen.
b - Die Organisation und Durchführung von Projekten zu ermöglichen, Mitglieder und Unterstützer, die Verbesserung der Professionalität aller, die ihre Freizeit nutzen, um zu Gunsten des Vereins, anderen Verbänden, öffentlich oder privat zu arbeiten, und Menschen in Not für die Durchführung des genehmigten Programms.
c - Die Organisation von Ausstellungen, Meetings, Auszeichnungen, Werbekampagnen, Veranstaltungen, Information und Aufklärung der Bürger auf die soziale Entwicklung und Sensibilisierung für Fragen vorgesehen.
d - Die Organisation von Freizeit und Sport für Jung und Alt vor allem, um die Aggregation zwischen den Generationen zu erleichtern.
und - Förderung und Unterstützung von Programmen für das Erlernen der technischen Arbeit und Ausbildung, in Gebieten der Dritten Welt ausgerichtet und sollen ihnen ermöglichen Autonomie und Selbstentfaltung.
f - Die Schöpfung, in der Dritten Welt, vor allem der afrikanische Kontinent und Lateinamerika, Bildungseinrichtungen, Job-Ausbildungszentren, Tageskliniken und Gemeindezentren und Ernährung, von geschultem Personal geleitet und ausgestattet, um zu den Kindern und ausgegrenzten Menschen geben einen körperlichen, geistigen und sozialen geeignet, um es ihnen ermöglichen, mit anderen zu knüpfen und die Arbeiten zu übernehmen und sorgen so für eine ausgewogene Entwicklung der Person und der Wiederherstellung des sozialen Gefüges.
g - Verwalten und erhalten Verträge und Vereinbarungen für die Erfüllung ihrer Ziele, kaufen, modifizieren, vermieten oder verpachten Immobilien, Möbel und aufgezeichnet, die für die Aktivitäten des Vereins oder bei der Realisierung ihrer Projekte. Kaufen oder mieten Ausrüstung und Materialien im Zusammenhang mit Aktivitäten.
h - Organisieren Sie Veranstaltungen, um Geld für die freie Sammlung von Gegenständen und Werkzeugen zu erhöhen, um zum Verkauf anbieten oder direkt in den betroffenen Regionen eingesetzt werden, um Gegenstände, Bücher und Produkte aus den Regionen, dass der Verein zu unterstützen beabsichtigt zu verkaufen. Nehmen Sie eine beliebige andere Form der Sammlung mit dem Zustand der Organisationen ohne Erwerbszweck.
i - Join, koordiniert und / oder Integration mit anderen öffentlichen und privaten Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung oder von einer höheren Ebene von Interventionsstrategien zur gemeinsamen Solidarität.
k - Annahme von Spenden und Zuschüssen, beantragen und übernehmen alle Beiträge und Konzessionen durch den Staat, Regionen, Provinzen, Gemeinden, von öffentlichen und privaten Stellen und der Europäischen Union zur Verfügung gestellt.
Artikel 4 (Mitglieder)
1. Ist an die Vereinigung aller, die ihre Ziele teilen und diese Satzung annehmen und die Verfahrensregeln zugelassen.
2. Die Abteilung zuständig ist, über Anträge auf Zulassung entscheidet das Board of Directors.
Die Ablehnung muss begründet werden. Und: "Die Möglichkeit der Berufung innerhalb von 30 Tagen die Versammlung. Der Antragsteller muss die Anwendung angeben seiner vollen Allgemeinheit verpflichtet sich, den Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
. 3 Mitglieder können sein:
- Ordentliche - diejenigen, die die Anmeldegebühr zu bezahlen etabliert jährlich von der Versammlung.
- Supporters - jene über die Stammaktie, liefern außergewöhnliche freiwillige Beiträge.
- Gönner - diese Personen von der Versammlung für besondere Verdienste zu Gunsten des Vereins erworben ernannt.
4. Kategorie der Nicht temporäre Mitglieder erlaubt.
5. Der Mitgliedsbeitrag ist nicht übertragbar.
Artikel 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder)
1. Mitglieder sind berechtigt, ihre Organe zu wählen und in der gleichen gewählt werden.
2. Sie haben ein Recht, über die Aktivitäten des Vereins informiert und werden für Aufwendungen tatsächlich bei der Durchführung der Tätigkeit zur Verfügung gestellt Ausgaben erstattet werden.
3. Die Mitglieder müssen in Bezug auf Kapital zu zahlen und die Einhaltung dieser Satzung und die Verfahrensregeln.
4. Die Mitglieder des Vereins hielt seine Aktivitäten vor allem in einer, freiwillig und kostenlos, Non-Profit, wenn auch indirekt, die aufgrund der persönlichen Verfügbarkeit.
Artikel 6 (Rücktritt und Ausschluss eines Mitgliedes)
1. Ein Mitglied kann aus dem Vorstand durch schriftliche Mitteilung zurücktreten.
2. Ein Mitglied, der die Verpflichtungen gemäß der Satzung verstößt, kann aus ausgeschlossen werden.
3. Der Ausschluss erfolgt durch den Exekutivrat in geheimer Wahl und nach dem Hören von den Rechtfertigungen des Betroffenen entschieden.
4. E 'akzeptiert die Entscheidung des Verwaltungsrats mit der Möglichkeit der Berufung innerhalb von 30 Tagen die Versammlung und steht noch unter dem Gericht Berufung einlegen.
5. Die Mitglieder, die nicht mehr dem Verein angehört haben, können jedoch nicht für Beiträge zu stellen und haben keinen Anspruch auf das Vermögen des Vereins.
Artikel 7 (Körperschaften)
1. Die Organe des Vereins.:
a) Die Hauptversammlung
b) Das Board of Directors
c) Der Präsident
2. Alle Offiziere werden freigesprochen und in die gesamte Ladung.
Artikel 8 (Versammlung)
1. Die Versammlung ist das souveräne Organ des Vereins und besteht aus allen Mitgliedern.
2. Es ist mindestens einmal im Jahr durch den Präsidenten des Vereins oder seiner Erziehungsberechtigten schriftlich mindestens 10 Tage vor dem Termin für das Treffen mit der Tagesordnung und des Arbeitsprogramms festgelegt gesendet werden genannt.
3. Die Versammlung wird auch auf Antrag von einem Zehntel der Mitglieder einberufen werden oder wenn der Vorstand für erforderlich hält.
4. Die Versammlung kann sein, ordentliche oder außerordentliche. Und "die außerordentliche Sitzung für die Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins genannt. E 'gewöhnlichen in allen anderen Fällen.
Artikel 9 (Pflichten der Versammlung)
Die Versammlung hat folgende Aufgaben:
- Bestimmen Sie die allgemeine programmatische Aktivitäten des Vereins
- Die notwendigen internen Regelungen
- Endgültig Entscheiden Sie sich für die Aufnahme neuer Mitglieder und Ausschluss von Mitgliedern
- Wahl des Präsidenten und des Vorstands
- Genehmigt den Haushaltsplan und Haushaltsrechnung
- Entscheiden Sie, was andere demandatole durch Gesetz oder Satzung oder zur Prüfung vorgelegt vom Board of Directors
Artikel 10 (Gültigkeit der Versammlung)
1. Die Versammlung ist ordnungsgemäß am ersten Anruf einberufen, wenn es eine Mehrheit der Mitglieder das Recht, auf den zweiten Anruf zu stimmen, um am selben Tag abgehalten werden, unabhängig von der Anzahl anwesenden oder durch Vollmacht.
2. Nicht mehr als einen Delegierten für jedes Mitglied darf
3. Die ordentliche Beschlüsse mit Stimmenmehrheit der Anwesenden getroffen werden und durch einen Bevollmächtigten vertreten, so zum Ausdruck zu Stimme mit Ausnahme jener über Personen und die Qualität der Menschen oder wenn die Versammlung hält es für angemessen geöffnet werden.
4. Die Ausserordentliche Generalversammlung stimmt allen Änderungen der Satzung mit der Anwesenheit von 2/3 der Mitglieder und bewusste Entscheidung von einer Mehrheit der Anwesenden.
5. Vollversammlung Auflösung des Vereins und spendet das Vermögen mit der Zustimmung von drei Viertel der Mitglieder.
Artikel 11 (Logging)
1. Die Diskussionen und Beratungen der Nationalversammlung und des Executive Council in einem Bericht des Generalsekretärs vorbereitet oder in seiner Abwesenheit oder Unfähigkeit zusammengefasst, die jeweils von einem Mitglied der Versammlung oder des Rates eigens ernannt, um die Sitzung zu starten, sind die Minuten vom Präsidenten unterzeichnet.
2. Jedes Mitglied ist berechtigt, die Niederschrift zu konsultieren und zeichnen Sie eine Kopie.
Artikel 12 (Executive Council)
1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei bis höchstens sieben Mitgliedern, aus seiner Mitte gewählt werden.
Die Vorstandsmitglieder dienen für drei Jahre und kann wiedergewählt werden.
Wenn sie einen oder mehrere Verwalter, dann wird das Board of Directors zu ernennen, um sie in ihre Schranken der Partner oder Partner, die in der letzten Wahlversammlung weiter unten die Liste der Stimmrechte zu ersetzen.
In jedem Fall werden die neuen Vorstandsmitglieder endet zusammen mit denen, die im Amt sind zum Zeitpunkt ihrer Ernennung.
Wenn sie mehr als die Hälfte der Mitglieder an der Zahl scheitern, muss der Präsident eine Sitzung für Neuwahlen.
2. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Komponenten.
3. Der Verwaltungsrat trifft alle Akte der ordentlichen und der außerordentlichen Verwaltung, die nicht ausdrücklich der Vollversammlung delegiert und erstellen und übermitteln an die Versammlung den Jahresbericht des Vereins, den Restbetrag und das Budget, Festsetzung der Höhe der Jahresgebühr .
4. Der Exekutivrat tritt mindestens viermal im Jahr und wird vom Präsidenten in Übereinstimmung mit festgelegten Fristen oder wenn es dies für notwendig hält oder auf schriftlichen Antrag von der Mehrheit der Mitglieder einberufen werden.
Artikel 13 (Präsident)
Der Präsident ist der gesetzliche Vertreter des Vereins, den Vorsitz im Exekutivrat und die Versammlung, beruft die Hauptversammlung und Verwaltungsrat bei beiden ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen.
Artikel 14 (finanzielle Ressourcen)
. 1 Die wirtschaftlichen Mittel des Vereins setzen sich zusammen aus:
a) - Beiträge und Mitgliedsbeiträge
b) - Spenden und Vermächtnisse
c) - Erträge aus institutionellen und damit verbundene Tätigkeiten
d) - Jede andere Art der Einnahmen im Rahmen des Gesetzes zulässig 383/2000
2. Der Verein hat keine Verpflichtung, die Gewinne oder Überschüsse Betriebssystem für die institutionellen Tätigkeiten und denen direkt mit ihnen verbunden zu beschäftigen.
3. Der Verein verpflichtet nicht zu verteilen hat, auch nicht indirekt, Gewinne und Überschüsse, Rücklagen oder Kapital während der Laufzeit der Organisation, es sei denn, die Verwendung oder Verteilung wird durch das Gesetz vorgesehenen oder gemacht zugunsten anderer NGO-Organisationen, die nach Gesetz, Satzung oder Verordnung sind Teil der gleichen Struktur.
Artikel 15 (Jahresbericht, Erklärung der wirtschaftlich-finanziellen)
A. Das Budget Wirtschafts-und Finanzausschuss Vereins ist jährlich und läuft vom 1. Januar eines jeden Jahres.
2. Die Endabrechnung enthält alle Einnahmen und Ausgaben für das vergangene Jahr. Das Budget enthält Schätzungen der Einnahmen und Ausgaben für das nächste Geschäftsjahr.
3. Die wirtschaftliche und finanzielle Aussage wird durch den Verwaltungsrat vorbereitet und genehmigt von der Hauptversammlung mit der Mehrheit für die in diesem Statut vorgesehen. Es wird am Sitz der mindestens 20 Tage vor der Versammlung hinterlegt und können von jedem Mitglied zugänglich.
Vier. Die Endabrechnung muss bis zum 30. April nach Abschluss des Geschäftsjahres genehmigt werden.
Artikel 16 (Konsortien / Koordinatoren)
Der Verband, um die vollständigste Verwirklichung der satzungsmäßigen Ziele zu gewährleisten, kann zur Bildung eines Konsortiums oder versammeln sich in Abstimmung mit anderen NGO im Bereich und / oder Verbände, die im gleichen Bereich arbeiten.
Artikel 17 (Auflösung und Übertragung des Vermögens)
Die mögliche Auflösung der Versammlung und wird nur in der Art des Artikels beschlossen werden. 10.
Der Verein ist verpflichtet, die Vermögenswerte der Organisation zu spenden haben, im Falle seiner Auflösung aus irgendeinem Grund, NGOs oder andere Organisationen für gemeinnützige Zwecke, das Kontrollorgan des Artikels. 3, Absatz 190, der L. 23. Dezember 1996, Nr. 662, sofern gesetzlich nicht anders zugeordnet.
Artikel 18 (Schlussbestimmungen)
Für alles, was nicht ausdrücklich in dieser Satzung gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und den geltenden Gesetzen.






